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"Familienrecht"

Grundzüge des Familienrechts zählen zum Pflichtstoff aller Ausbildungs- und Prüfungs­ordnungen der Länder. Eine Beschäftigung mit dem Familienrecht ist daher unverzicht­bar. Hinzu kommt, dass in einer familienrechtlichen Klausur hinter den familien­recht­lichen Sachverhalten oft schuld- oder sachenrechtliche Probleme stehen, die mit fami­lien­rechtlichen Problemen ver­knüpft werden. Man denke nur an Aus­gleichsansprüche wegen erbrachter Arbeitsleis­tungen (im Betrieb des Partners) oder wegen getätigter Ver­wen­dungen (in Immobilien). Auch sind Verknüpfungen mit dem Allgemeinen Teil des BGB häufig anzu­treffen. Dies wird am Beispiel der sog. Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB virulent. Diese Regelung beinhaltet das Recht eines Ehegatten, Rechtsgeschäfte, die zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie erforderlich sind, mit Wirkung auch für den anderen Ehe­gatten abzuschließen. Diese Regelung kann in einer Fall­bear­beitung deshalb auf mannig­faltige Weise relevant werden, weil

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