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"Sozialrecht und Tarifbindung"

Schriftenreihe des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und SozialrechtDienste und Einrichtungen des Sozial,- Gesundheits- und Pflegewesens werden vor allem über öffentliche Sozialleistungsträger wie Krankenversicherungen oder Pflegekassen finanziert. Dazu wird zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer ein Vertrag über die Finanzierung und die zu erbringende Leistung geschlossen. Grundlagen dafür finden sich im Sozialrecht. Darüber wirken sozialrechtliche Vorgaben des Leistungserbringungsrechts erheblich auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ein. Seit der Ökonomisierung des Sozial,- Gesundheits- und Pflegebereichs in den 1990er Jahren steht die Leistungserbringung jedoch unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Folge dessen waren steigender Druck auf die Löhne, sinkende Tarifbindung, zunehmende Privatisierung und schlechtere Arbeitsbedingungen. Um dieser Abwärtsspirale zu entgegnen und die Attraktivität der Branchen zu erhöhen, wurden in der Folge die sozialrechtlichen Vo

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